Unsere Hausordnung

Hausordnung 

Realschule plus Saarburg

 

An unserer Schule gehen wir als Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und Schulpersonal freundlich miteinander um.  Daher begrüßen wir uns zu Beginn einer Stunde ebenso wie bei Begegnungen in unserer Schule, denn eine Begrüßung ist Ausdruck von Wertschätzung und Respekt.

 

Jeden Tag arbeiten hier Hunderte von Menschen miteinander. Damit diese Zusammenarbeit erfolgreich ist, sind gegenseitige Achtung, Rücksichtnahme, Vertrauen und eine feste Ordnung notwendig. Lehrerinnen, Lehrer, Bedienstete, Schülerinnen und Schüler tragen gemeinsam Verantwortung für die Einhaltung und Durchführung der Hausordnung.

 

1. Allgemeine Verhaltensregeln

  • Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft hat sich so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt, belästigt oder beleidigt wird.
  • Von der Schule zur Verfügung gestellte Einrichtungsgegenstände und Materialien (z. B. Möbel, technische Geräte, Kreide, …) sind zweckentsprechend und umsichtig zu behandeln. Die Kosten für mutwillig verursachte Schäden trägt der Verursacher.
    • Unfälle und Beschädigungen sind sofort zu melden.
    • Jeder sollte den Mut haben, sich zu einem angerichteten Schaden zu bekennen.
    • Mitschüler sollten, wenn sie Zeugen von Schadensfällen sind, den Schädiger dazu veranlassen, zu dem angerichteten Schaden zu stehen. Feiges Verstecken hinter Mitschülern und falsch verstandene Solidarität sollte es nicht geben.
  • Die Nutzung und das Tragen von privaten stationären oder tragbaren Computern oder sonstiger Hardware (beispielsweise Gameboys und andere tragbare Spielgeräte, MP3-Player usw.) und Software sind während der Schulzeit und in den Pausen untersagt, soweit die Schulleitung oder die für die Computernutzung an der Schule verantwortliche Person das Mitbringen und die Nutzung im Einzelfall nicht ausdrücklich erlaubt hat.
  • Handys sind im gesamten Schulbereich auszuschalten (nicht nur „stumm“ schalten).
    • In dringenden Fällen darf nach der Erlaubnis durch eine Lehrkraft ein Anruf getätigt werden.
  • Die Schule übernimmt bei Beschädigung oder Verlust von privaten Gegenständen keine Haftung. Der Haftungsausschluss gilt auch dann, wenn das Mitbringen und die Nutzung im Einzelfall erlaubt wurden.
  • Alle Lehrkräfte sind berechtigt, ungenehmigt genutzte Gegenstände einzuziehen. Eingezogene werden am letzten Wochenschultag an den Schüler oder bei persönlicher Abholung durch den Erziehungs-/Sorgeberechtigten an diesen sofort zurückgegeben.

Im Wiederholungsfalle behält sich die Schule vor, unerlaubt genutzte Gegenstände ausschließlich an Erziehungsberechtigte auszuhändigen.

  • Das Rauchen sowie das Mitbringen bzw. der Konsum alkoholischer Getränke oder anderer Drogen sind auf dem gesamten Schulgelände verboten.
  • Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen (Messer, Pistole, Feuerwerkskörper, Laserpointer, …) ist strengstens untersagt. Gefährliche Gegenstände können durch die Lehrkräfte sofort eingezogen werden. Sie werden ausschließlich an die Erziehungs-/Sorgeberechtigten persönlich zurückgegeben.
  • Es ist die Pflicht jedes Mitgliedes der Schulgemeinschaft für Ordnung und Sauberkeit in der Schule und auf dem Hof zu sorgen. Das Spucken ist verboten. Alle Abfälle sind in die dafür bereitgestellten Behälter zu werfen.
  • Alle Möglichkeiten Energie zu sparen sind zu nutzen.
  • Auf Sauberkeit und Hygiene in den Toiletten hat jede Schülerin, jeder Schüler, großen Wert zu legen. Nach der Benutzung ist die Toilette sofort zu verlassen.
  • Den Anordnungen aller Lehrerinnen, Lehrer und der Hausmeister des Schulzentrums ist unbedingt Folge zu leisten.

 

 

2. Verhalten vor und nach dem Unterricht

  1.  Unterrichtsbeginn
  • Der Unterricht beginnt um 07.50 Uhr.
  • Den Fahrschülern steht von 07.00 Uhr bis 07.35 Uhr der untere Glasflur sowie der Bereich vor dem Hausmeisterbüro als Aufenthaltsraum zur Verfügung. Anschließend halten sich die Schülerinnen und Schüler auf den Pausenhöfen auf.
  • Die Schülerinnen und Schüler verlassen den Bushalteplatz und den Anfahrtsweg vor der Schule unverzüglich und suchen den Pausenhof auf.
    • Der Aufenthalt außerhalb des Schulgeländes (an der Straße) ist aus Aufsichts- und Versicherungsgründen untersagt.
  • Der Aufenthalt auf den Beeten ist untersagt.
  • Nach dem ersten Klingelzeichen begeben sich die Schülerinnen und Schüler zu ihren Klassenräumen bzw. Fachräumen.
  • Die Schülerinnen und Schüler, die Sportunterricht haben, warten vor der Treppe zum Berufsschulhof auf ihre Lehrerinnen/Lehrer.
  • Ist fünf Minuten nach Stundenbeginn der Fachlehrer noch nicht anwesend, benachrichtigt der Klassensprecher die Schulleitung.

 

  1.  Unterrichtsschluss
  • Nach Unterrichtsschluss werden die Stühle hochgestellt, die Fenster geschlossen und die Jalousien hochgezogen.
  • Die Unterrichtsräume sind beim Klassenraumwechsel in sauberem Zustand zu verlassen und von der unterrichtenden Lehrerin/dem unterrichtenden Lehrer abzuschließen.
  • Die Schülerinnen und Schüler begeben sich sofort auf den Heimweg.
  • Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz ist grundsätzlich nur für den direkten Schulweg gewährleistet.
  • Bei vorzeitig beendetem Unterricht halten sich die Fahrschüler bei der Sitzgruppe in dem Bereich vor dem Hausmeisterbüro auf.

 

3. Verhalten im Unterricht

  • Jede Veränderung der Einrichtung des Klassenraumes ist mit der Klassenleitung vorher zu besprechen.
  • Jede Schülerin und jeder Schüler ist verpflichtet am Unterrichtsgeschehen aktiv teilzunehmen. Dies soll durch eine rege Beteiligung am Unterricht und durch sorgfältiges Anfertigen der Hausaufgaben geschehen.

Jedes bewusste Stören des Unterrichtsablaufes hat zu unterbleiben, da dadurch nicht nur die eigene Aufmerksamkeit, sondern auch die der Mitschüler erheblich beeinträchtigt wird. Die unterrichtende Lehrkraft ist berechtigt, geeignete pädagogische Maßnahmen zu ergreifen, um einen geordneten Unterricht zu gewährleisten.

  • Bei einem Wechsel des Unterrichtsraumes müssen alle notwendigen Arbeitsunterlagen und die Pausenverpflegung mitgenommen werden.
    • Erfolgt ein Raumwechsel während einer großen Pause, so nehmen die Schülerinnen und Schüler ihre Taschen mit auf den Pausenhof.
  • Wertsachen gehören nicht in die Schultaschen. Die Schule übernimmt für mitgebrachte Wertgegenstände keinerlei Haftung. Alle Schülerinnen und Schüler sind für einen möglichen Verlust oder eine Beschädigung selbst verantwortlich. Das gilt auch für Handy und MP3-Player.
  • Der Klassenraum ist die Visitenkarte einer Klasse! Er ist nach den Grundsätzen von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit zu organisieren.
  • Das Kauen von Kaugummi ist während des Unterrichts untersagt. Essen und Trinken sind auf die Pausen zu beschränken.
  • Technische Geräte wie Videogeräte, Beamer, DVD-Abspielgeräte, Kassettenrecorder, …. , sind nur von den unterrichtenden Lehrkräften bzw. von dem von ihm beauftragten Schüler zu bedienen.

 

4. Verhalten in den Pausen

  • Zu Beginn der beiden großen Pausen begeben sich die Schülerinnen und Schüler unverzüglich auf den Pausenhof (auch Schülerinnen und Schüler, die vom Sportunterricht kommen), nach den Pausen sofort zu den Unterrichtsräumen.
  • Das Schulgelände für die Schülerinnen und Schüler endet vor der Böschung bzw. vor der Treppe zum Berufsschulhof.
  • Der Aufenthalt im Schulgebäude ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Dazu zählen:
  1. Krankheit (nach Absprache mit dem Lehrer)
  2. Besuch der Bücherei
  3. Besonderer Auftrag durch eine Lehrkraft
  4. Regenpause

Die Entscheidung wird über die Aufsichtsführende Lehrkraft und über das digitale schwarze Brett bekannt gemacht. Der Aufenthalt ist dann im Erdgeschoss des Haupttreppenhauses und des Erweiterungsbaues sowie im Zwischenflur gestattet.

  • Das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen ist für die Schülerinnen und Schüler verboten.
  • Der Flur vor dem Lehrerzimmer ist kein Zugang zu den Klassenräumen. Der Aufenthalt von Schülergruppen vor dem Lehrerzimmer ist nicht erlaubt.
  • Nur in wichtigen Ausnahmefällen sind die Lehrkräfte unmittelbar vor oder nach den Pausen aufzusuchen.
  • Das Anlegen von Eisbahnen sowie das Werfen von Schneebällen ist wegen der Unfallgefahr verboten.
  • Bewegungsspiele und Ballspiele sind mit Softbällen bei trockenem Wetter auf dem Schulhof erlaubt.
  • Die Schülerinnen und Schüler halten sich in den Fünfminutenpausen im Klassenraum auf, es sei denn, ein Raumwechsel ist notwendig.

 

5. Verschiedenes

  • Die Mensa, die Bibliothek und die Fachklassenordnung sind Bestandteil dieser Hausordnung.

 

Saarburg, 14.12.2017              

gez. Paulus, Schulleiter

 

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