Liebe Eltern,

im Falle einer Erkrankung sind Sie lt. § 37 der aktuellen Schulordnung verpflichtet, die Schule unverzüglich (vor Beginn der 1. Stunde) zu benachrichtigen und die Gründe des Fehlens spätestens am 3. Tag schriftlich darzulegen.

Die Krankmeldung kann wie bisher telefonisch im Sekretariat oder über dieses Web-Formular erfolgen.

Füllen Sie dazu bitte das Formular aus und schicken sie es ab.

 

Dadurch entfällt die schriftliche Entschuldigung NICHT!

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Schülerkrankmeldung

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